Beschluss (EU) 2023/2420 des Rates vom 24. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft beziehungsweise dem Fürstentum Liechtenstein andererseits über die Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, um es diesen Ländern zu ermöglichen, sich an der Asylagentur der Europäischen Union zu beteiligen
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft beziehungsweise dem Fürstentum Liechtenstein andererseits über die Modalitäten der Beteiligung dieser Länder am EASO aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe der Referenten für Justiz und Inneres geführt, die das Vorbereitungsgremium ist, das hiermit als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 des AEUV bestellt wird.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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