Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/2531 der Europäischen Zentralbank vom 24. Oktober 2023 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen, mit denen keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden oder der nationalen benannten Behörden erhoben werden (EZB/2023/26)

CELEX
32023D2531
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-10-24
In force since
2023-12-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses findet die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2023/2530 (EZB/2023/24) enthaltene Definition des Begriffs „beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen“ Anwendung.

Article 2 Delegierte Beschlüsse, mit denen keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden oder der nationalen benannten Behörden erhoben werden

Delegierte Beschlüsse gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2023/2530 (EZB/2023/24) werden vom Generaldirektor oder einem stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität und vom Generaldirektor oder einem stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion Horizontale Aufsicht erlassen.

Article 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions