Beschluss (EU) 2023/2593 des Rates vom 10. Juli 2023 über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026) wird hiermit im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung gemäß Artikel 19 des Protokolls im Namen der Union vor, um der Zustimmung der Union zu der vertraglichen Bindung durch das Protokoll Ausdruck zu verleihen.
Article 3
Vorbehaltlich der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den gemäß Artikel 9 des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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