Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2634 der Kommission vom 27. November 2023 über die Verlängerung der vom polnischen Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7951)
Text
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Article 1
Das polnische Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 13. März 2025 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das polnische Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten gerichtet. Er gilt ab dem 10. September 2023.
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