Beschluss (GASP) 2023/2689 des Rates vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2245 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
Text
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Article 1
„(5 Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 60 Monate ab der Annahme dieses Beschlusses.“
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 200000000 EUR.“
„(3 Gemäß Artikel 29 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2021/509 kann der Verwalter für Operationen nach der Annahme dieses Beschlusses Beiträge in Höhe von bis zu 200000000 EUR abrufen. Die vom Verwalter für Operationen abgerufenen Mittel werden nur verwendet, um Ausgaben in den Grenzen zu decken, die von dem durch den Beschluss (GASP) 2021/509 eingesetzten Ausschuss in dem entsprechenden Haushaltsplan für die Unterstützungsmaßnahme genehmigt wurden.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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