Beschluss (EU) 2023/2692 des Rates vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr zur Anpassung der technischen Spezifikationen des intelligenten Fahrtenschreibers 2 zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe o des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug auf die Verwendung von Fahrtenschreibern und die Anpassung der technischen Spezifikationen für den intelligenten Fahrtenschreiber 2 zu vertreten ist, ist in dem Entwurf eines Beschlusses des Sonderausschusses für Straßenverkehr festgelegt, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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