Beschluss (GASP) 2023/2740 des Rates vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
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