Beschluss (EU) 2023/2756 des Rates vom 4. Dezember 2023 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt Verhandlungen über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt mit dem Staat Israel aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Article 3
1 Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Luftfahrt“ geführt, die zum Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird.
2 Die Kommission erstattet dem Sonderausschuss und dem Rat nach jeder Verhandlungssitzung umgehend schriftlich Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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