Beschluss (EU) 2023/2761 des Rates vom 4. Dezember 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt.
Article 2
Die dem Abkommen beigefügte Gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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