Beschluss (Euratom) 2023/2781 des Rates vom 8. Dezember 2023 über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO) durch die Europäische Kommission
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Dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO) durch die Europäische Kommission wird zugestimmt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 1 Anwendung der Bestimmungen des vorherigen Abkommens
Sofern in einem der nachstehenden Artikel nichts anderes bestimmt ist, finden die Bestimmungen des am 31. Mai 2021 erloschenen vorangegangenen Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der KEDO im Rahmen des vorliegenden Abkommens weiterhin Anwendung.
Article 2 Beitrag der Gemeinschaft
Im Rahmen dieses Abkommens leistet die Gemeinschaft keinen finanziellen Beitrag zum Haushalt der KEDO.
Article 3 Laufzeit
Dieses Übereinkommen bleibt bis zum 31. Mai 2024 in Kraft.
Article 4 Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt mit seiner Unterzeichnung durch die Gemeinschaft und die KEDO in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Juni 2021. Geschehen zu … Brüssel am … 2023 in zwei Urschriften Für die Europäische Atomgemeinschaft Geschehen zu … New York am …2023 in zwei Urschriften Für die Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel
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