Beschluss (GASP) 2023/2786 des Rates vom 11. Dezember 2023 über die Einleitung einer Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Text
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Article 1
Der Operationsplan für die zivile Säule und der Missionsplan für die militärische Säule der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (im Folgenden „Initiative“) werden genehmigt.
Article 2
Die Initiative wird am 11. Dezember 2023 eingeleitet.
Article 3
1 Der Zivile Operationskommandeur wird ermächtigt, mit der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der zivilen Säule der Initiative mit sofortiger Wirkung zu beginnen.
2 Der Militärische Kommandeur wird ermächtigt, mit der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der militärischen Säule der Initiative mit sofortiger Wirkung zu beginnen.
Article 4
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der zivilen Säule für den Zeitraum vom 3. August 2023 bis zum 10. Dezember 2025 beläuft sich auf 7299839,82 EUR.“
„(3 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der militärischen Säule dienende Betrag für den Zeitraum vom 11. Dezember 2023 bis zum 10. Dezember 2025 beläuft sich auf 787000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.“
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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