Beschluss (EU) 2023/2801 des Rates vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/863
Text
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Article 1
Der im Namen der Union in den Sitzungen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) zu vertretende Standpunkt ist in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der NAFO-Kommission zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Article 3
Der in Anhang I dargelegte Standpunkt der Union wird spätestens für die Jahrestagung der NAFO-Kommission im Jahr 2029 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und erforderlichenfalls geändert.
Article 4
Der Beschluss (EU) 2019/863 wird aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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