Beschluss (EU) 2023/2828 des Rates vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der Jahreskonferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/866
Text
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Article 1
Der im Namen der Union in den Sitzungen der Jahreskonferenz der Vertragsparteien zu vertretende Standpunkt ist in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die jährliche Festlegung des Standpunkts von der Union in den Sitzungen der Jahreskonferenz der Vertragsparteien des Beringmeer-Übereinkommens erfolgt gemäß Anhang II.
Article 3
Der in Anhang I dargelegte Standpunkt der Union wird spätestens für die Jahreskonferenz der Vertragsparteien des Beringmeer-Übereinkommens im Jahr 2029 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und gegebenenfalls geändert.
Article 4
Der Beschluss (EU) 2019/866 wird aufgehoben.
Article 5
1 Unbeschadet der Vorrechte der Kommission in Bezug auf die Vertretung der Union nach außen ist dieser Beschluss bis zum Beitritt der Union zum Beringmeer-Übereinkommen an die Republik Polen gerichtet.
2 Nach dem Beitritt der Union zum Beringmeer-Übereinkommen wird dieser Beschluss an die Kommission gerichtet, die die Union in den Sitzungen der Jahreskonferenz der Vertragsparteien vertritt.
3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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