Beschluss (EU) 2023/2898 des Rates vom 19. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Weltzollorganisation (WZO) im Hinblick auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder anderen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union zur Genehmigung von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens sowie zur Ausarbeitung solcher Rechtsakte in der Weltzollorganisation wird gemäß den in Abschnitt I des Anhangs dieses Beschlusses dargelegten Grundsätzen, Kriterien und Leitlinien festgelegt.
Article 2
Die Spezifikation des gemäß Artikel 1 zu vertretenden Standpunkts der Union erfolgt gemäß der Spezifikation in Abschnitt II des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2026.
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