Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2907 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/512 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, in Bezug auf Nordirland eine von den Artikeln 16 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung anzuwenden, im Hinblick auf die Verlängerung dieser Ermächtigung
Text
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Article 1
Abweichend von den Artikeln 16 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG wird das Vereinigte Königreich ermächtigt, vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 den Mehrwertsteueranteil, der auf Kraftstoffausgaben für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfällt, in Bezug auf Nordirland pauschal festzusetzen. Jeder Antrag auf eine Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahme ist der Kommission bis zum 31. März 2026 zusammen mit einem Bericht vorzulegen, in dem die Wirksamkeit der Sonderregelung sowie die Erreichung ihrer Ziele dargelegt werden. Der Bericht muss eine Bewertung umfassen, ob der Anteil der Mehrwertsteuer die Kraftstoffausgaben für privat genutzte Unternehmensfahrzeuge weiterhin korrekt widerspiegelt.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland mit Bezug auf Nordirland gerichtet.
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