Leitlinie (EU) 2023/831 der Europäischen Zentralbank vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2022/48)
Text
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Article 1 Änderungen
Die Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 Nummer 48 wird gestrichen. 2. Anhang XII wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Leitlinie geändert.
Article 2 Wirksamwerden und Umsetzung
1 Die vorliegende Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die NZBen wirksam.
2 Die NZBen treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der vorliegenden Leitlinie und wenden diese Maßnahmen ab dem 29. Juni 2023 an. Sie teilen der EZB die Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf diese Maßnahmen spätestens bis zum 17. Februar 2023 mit.
Article 3 Adressaten
Die vorliegende Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
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