Leitlinie (EU) 2023/833 der Europäischen Zentralbank vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2022/50)
Text
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Article 1 Änderungen
„(2b Gemäß Artikel 3 Absatz 1 notenbankfähige ABS, für die gemäß den Regelungen des Artikels 134 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) ein theoretischer Wert festgelegt wird, unterliegen einem zusätzlichen Bewertungsabschlag in Form einer Bewertungskorrektur. Die Bewertungskorrektur richtet sich nach der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit (weighted average life) der Sicherheit in der in Tabelle 4 des Anhangs der Leitlinie (EU) 2016/65 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/35) angegebenen Höhe.
Article 2 Wirksamwerden und Umsetzung
1 Die vorliegende Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die NZBen wirksam.
2 Die NZBen treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der vorliegenden Leitlinie und wenden diese Maßnahmen ab dem 29. Juni 2023 an. Sie teilen der EZB die Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf diese Maßnahmen spätestens bis zum 17. Februar 2023 mit.
Article 3 Adressaten
Die vorliegende Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
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