Verordnung (EU) 2023/3 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Berichtigung der deutschen Sprachfassung der Verordnung (EU) 2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) 2019/1781 wird wie folgt berichtigt: 1. In Erwägungsgrund 7 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Im Jahr 2015 wurden mit Drehzahlregelungen ca. 265 TWh elektrische Energie aus dem Netz in elektrische Energie mit einer für die betriebene Anwendung geeigneten Frequenz umgewandelt, was 105 Mio. t CO2-Emissionen entspricht.“ 2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v erhält folgende Fassung: „v) für den direkten Betrieb am Netz bemessen sind.“ 3. Artikel 3 Nummer 7 erhält folgende Fassung: „7. ‚Netzstrom‘ bezeichnet die Stromversorgung aus dem Netz;“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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