Durchführungsverordnung (EU) 2023/157 der Kommission vom 23. Januar 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2266 hinsichtlich der Bezugnahme auf die Bescheinigung für kleine unabhängige Erzeuger alkoholischer Getränke und die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Erzeuger selbst im vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument
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Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Februar 2023.
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