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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2023/246 des Rates vom 30. Januar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 in Bezug auf den Austausch von in den elektronischen Verzeichnissen enthaltenen Angaben zu Wirtschaftsbeteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren zu gewerblichen Zwecken zwischen Mitgliedstaaten befördern

CELEX
32023R0246
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2023-01-30
In force since
2023-02-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 389/2012

Die Verordnung (EU) Nr. 389/2012 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) die vollständige Zerstörung oder der unwiederbringliche Verlust von verbrauchsteuerpflichtigen Waren eingetreten ist,“. 2. Artikel 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) die Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren (CAT) und/oder den Verbrauchsteuer-Produktcode (EPC) der zugelassenen Produkte, der in Anhang II Codeliste 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission aufgeführt ist; b) Absatz 4 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Die in Absatz 2 genannten, in den jeweiligen nationalen Verzeichnissen enthaltenen Angaben zu Wirtschaftsbeteiligten, die an Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß Kapitel IV und Kapitel V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates beteiligt sind, werden automatisch über ein Zentralverzeichnis untereinander ausgetauscht. 3. Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Kommission stellt sicher, dass sich Personen, die an der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß Kapitel IV und Kapitel V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates beteiligt sind, die Gültigkeit der Verbrauchsteuernummern, die in dem in Artikel 19 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung genannten Zentralverzeichnis gespeichert sind, auf elektronischem Weg bestätigen lassen können.“

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Februar 2023.

Relations

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Versions

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