Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 der Kommission vom 9. Februar 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei

CELEX
32023R0265
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-02-09
In force since
2023-02-11
End of validity
2028-02-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf Einfuhren von keramischen Fliesen, Boden- und Wandplatten, keramischen Steinchen, Mosaiksteinen und ähnlichen Waren, auch auf Unterlage, sowie fertigen Formstücken, die derzeit unter den KN-Codes 69072100, 69072200, 69072300, 69073000 und 69074000 eingereiht werden, mit Ursprung in Indien und der Türkei.

2 Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: LandUnternehmenEndgültiger AntidumpingzollTARIC-ZusatzcodeIndienConor Granito Pvt Ltd.; Corial Ceramic Pvt Ltd.8,7 %C898IndienAcecon Vitrified Pvt Ltd.; Avlon Ceramics Pvt Ltd.; Duracon Vitrified Pvt Ltd.; Eracon Vitrified Pvt Ltd.; Evershine Vitrified Pvt Ltd.; Icon Granito Pvt Ltd.; Venice Ceramics Pvt Ltd.6,7 %C899IndienIn Anhang I aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen7,3 %IndienAlle übrigen Unternehmen8,7 %C999TürkeiHitit Seramik Sanayi ve Ticaret A.Ş.20,9 %C900Türkei Qua Granite ve Hayal Yapi Ürünleri San. Tic. A.Ş.; Bien Yapi Ürünleri San. Tic. A.Ş. 4,8 %C901TürkeiIn Anhang II aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen9,2 %TürkeiAlle übrigen Unternehmen20,9 %C999

3 Die Antidumpingzölle gelten nicht für den indischen ausführenden Hersteller Lavish, zu dem Lavish Granito Pvt Ltd., Lavish Ceramics Pvt Ltd., Lakme Vitrified Pvt Ltd. und Liva Ceramics Pvt Ltd. gehören (TARIC-Zusatzcode C903), und gelten nicht für den türkischen ausführenden Hersteller Vitra Karo Sanayi ve Ticaret A.Ş. (TARIC-Zusatzcode C902).

4 Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen sowie die Nichtanwendung eines Antidumpingzollsatzes für die in Absatz 3 genannten Unternehmen setzen voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] (TARIC-Zusatzcode) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

5 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

Article 2

Artikel 1 Absatz 2 kann geändert werden, um neue ausführende Hersteller aus Indien oder der Türkei hinzuzufügen und für sie den entsprechenden gewogenen durchschnittlichen Antidumpingzollsatz für mitarbeitende Unternehmen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, einzuführen. Ein neuer ausführender Hersteller muss belegen, dass a) er die in Artikel 1 Absatz 1 genannte Ware mit Ursprung in Indien oder der Türkei im Untersuchungszeitraum (1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) nicht ausgeführt hat, b) er nicht mit einem Ausführer oder Hersteller verbunden ist, der den mit dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen unterliegt und der an der Ausgangsuntersuchung hätte mitarbeiten können, und c) er die betroffene Ware nach dem Ende des Untersuchungszeitraums tatsächlich in die Union ausgeführt hat oder eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung zur Ausfuhr einer bedeutenden Menge in die Union eingegangen ist.

Article 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions