Delegierte Verordnung (EU) 2023/314 der Kommission vom 25. Oktober 2022 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251 festgelegten technischen Regulierungsstandards hinsichtlich des Datums der Anwendung bestimmter Risikomanagementverfahren für den Austausch von Sicherheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251
Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/2251 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) ab dem 30. Juni 2025, wenn für die Zwecke von Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 für den betreffenden Drittstaat kein Beschluss über die Gleichwertigkeit nach Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung erlassen wurde;“. 2. Artikel 37 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) ab dem 30. Juni 2025, wenn für die Zwecke von Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 für den betreffenden Drittstaat kein Beschluss über die Gleichwertigkeit nach Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung erlassen wurde;“.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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