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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2023/315 der Kommission vom 25. Oktober 2022 zur Änderung der in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2205, (EU) 2016/592 und (EU) 2016/1178 festgelegten technischen Regulierungsstandards hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32023R0315
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2022-10-25
In force since
2023-02-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205

Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 erhält folgende Fassung: „a) 30. Juni 2025, wenn für die Zwecke des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 kein Beschluss über die Gleichwertigkeit nach Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung erlassen wurde, der die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten OTC-Derivatekontrakte abdeckt und sich auf das betreffende Drittland bezieht, oder“.

Article 2 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/592

Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2016/592 erhält folgende Fassung: „a) 30. Juni 2025, wenn für die Zwecke des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 kein Beschluss über die Gleichwertigkeit nach Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung erlassen wurde, der die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten OTC-Derivatekontrakte abdeckt und sich auf das betreffende Drittland bezieht, oder“.

Article 3 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178

Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1178 erhält folgende Fassung: „a) 30. Juni 2025, wenn für die Zwecke des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 kein Beschluss über die Gleichwertigkeit nach Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung erlassen wurde, der die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten OTC-Derivatekontrakte abdeckt und sich auf das betreffende Drittland bezieht, oder“.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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