Durchführungsverordnung (EU) 2023/514 der Kommission vom 8. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 in Bezug auf hochverarbeitete Erzeugnisse, die Liste der Drittländer mit einem genehmigten Kontrollplan und die Aufnahme der Republik Moldau in die Liste der Drittländer, aus denen der Eingang von Sendungen von Eiern der Klasse A in die Union zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 22 erhält der einleitende Satz folgende Fassung: „Sendungen hochverarbeiteter Erzeugnisse nach Maßgabe von Anhang III Abschnitt XVI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sind nur dann für den Eingang in die Union zugelassen, wenn sie aus folgenden Drittländern oder Drittlandsgebieten kommen:“ 2. Anhang -I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. 3. Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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