Durchführungsverordnung (EU) 2023/651 der Kommission vom 20. März 2023 zur Zulassung von Riboflavin (Vitamin B2), hergestellt aus Bacillus subtilis KCCM 10445, und einer Zubereitung aus Riboflavin, hergestellt aus Bacillus subtilis KCCM 10445, als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der im Anhang genannte Stoff und die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen sind, werden unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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