Durchführungsverordnung (EU) 2023/725 der Kommission vom 31. März 2023 zur Änderung der Anhänge V und XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, Chile, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Fleischerzeugnissen von Huftieren, Geflügel und Federwild zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anhänge V, XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404
1 In Anhang V Teil 1 Abschnitt B erhält im Eintrag für die Vereinigten Staaten die Zeile für die Zone US-2.251 folgende Fassung: „US Vereinigte Staaten US-2.251BPP, BPR, DOC, DOR, SP, SR, POU-LT20, HEP, HER, HE-LT20N, P12.9.2022“
2 In Anhang XIV Teil 1 Abschnitt B erhalten im Eintrag für die Vereinigten Staaten die Zeilen für die Zone US-2.251 folgende Fassung: „US Vereinigte Staaten US-2.251POU, RATN, P12.9.2022GBMP12.9.2022“
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 gilt jedoch ab dem 7. März 2023.
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