Delegierte Verordnung (EU) 2023/813 der Kommission vom 8. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zuweisungen der Mitgliedstaaten für Direktzahlungen und der jährlichen Aufteilung der Unterstützung der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die Mitgliedstaaten
Text
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Article 1
Die Anhänge V, IX und XI der Verordnung (EU) 2021/2115 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2023.
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