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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/860 der Kommission vom 25. April 2023 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 in Bezug auf Transparenz, die Verwaltungserklärung, die Koordinierungsstelle, die bescheinigende Stelle und bestimmte Vorschriften für den EGFL und den ELER

CELEX
32023R0860
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-04-25
In force since
2023-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(4 Die in Absatz 1 genannten Informationen werden in der oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats und einer der drei Arbeitssprachen der Kommission bereitgestellt.“

Article 2

„(2 Die Informationen zur Identifizierung von Gruppen gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c werden von den Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 98 der Verordnung (EU) 2021/2116 nachträglich veröffentlicht.“

„(1 Die Informationen gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) 2021/2116 in Verbindung mit Artikel 49 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b, d, und f bis l der Verordnung (EU) 2021/1060 und die Informationen gemäß Artikel 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Maßnahmen gemäß Artikel 104 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffern i bis iv der Verordnung (EU) 2021/2116 werden in offenen maschinenlesbaren Formaten wie CSV oder XLXS veröffentlicht und müssen die in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung genannten Informationen, einschließlich des in Anhang IX der vorliegenden Verordnung beschriebenen Vorhaben- und Maßnahmencodes enthalten.“

Article 61 Informationen an Begünstigte

Die Informationen an Begünstigte gemäß Artikel 99 der Verordnung (EU) 2021/2116 werden in den Formularen zur Beantragung von Unterstützung aus dem EGFL oder dem ELER oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Daten erhoben werden, übermittelt.“

Article 3

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

Relations

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Versions

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