Delegierte Verordnung (EU) 2023/865 der Kommission vom 23. Februar 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/907 in Bezug auf Befähigungsnachweise und Berufsqualifikationen in bestimmten Mitgliedstaaten
Text
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Article 1
„(1 Skilehrern, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen und entweder die gemeinsame Ausbildungsprüfung erfolgreich absolviert haben oder erworbene Rechte nach Artikel 7 dieser Verordnung besitzen, wird über das mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 eingerichtete Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) ein Befähigungsnachweis ausgestellt. Diese Bescheinigung wird in Form des Nachweises einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung von einer zuständigen Stelle in einem Mitgliedstaat ausgestellt.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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