Durchführungsverordnung (EU) 2023/952 der Kommission vom 12. Mai 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013 hinsichtlich des Namens des Zulassungsinhabers für das Primärprodukt für die Herstellung von Raucharomen „TradismokeTM A MAX“ (spezifischer Produktcode SF-007) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013
In der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013 wird der Eintrag zum Primärprodukt für die Herstellung von Raucharomen „TradismokeTM A MAX“ (spezifischer Produktcode SF-007) wie folgt geändert: 1. In der dritten Zeile „Name des Zulassungsinhabers“ wird das Wort „Nactis“ durch die Wörter „JRS, J. Rettenmaier & Söhne GmbH & Co. KG“ ersetzt. 2. In der vierten Zeile „Anschrift des Zulassungsinhabers“ werden die Worte „36, rue Gutenberg — ZI La Marinière, 91070 Bondoufle, FRANKREICH“ durch die Worte „Holzmühle 1, 73494 Rosenberg, DEUTSCHLAND“ ersetzt.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Das im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013 aufgeführte Primärprodukt für die Herstellung von Raucharomen „TradismokeTM A MAX“ sowie daraus hergestellte Raucharomen und Lebensmittel, die das Primärprodukt für die Herstellung von Raucharomen oder daraus hergestellte Raucharomen enthalten und vor dem 4. Juni 2023 gemäß den vor dem 4. Juni 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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