Durchführungsverordnung (EU) 2023/954 der Kommission vom 12. Mai 2023 zur Berichtigung der Anhänge XIII, XIV und XXII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Listen der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von frischem Fleisch von Huftieren, Geflügel und Wildgeflügel sowie von bestimmten Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, für die die Union nicht der endgültige Bestimmungsort ist, zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anhänge XIII, XIV und XXII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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