Durchführungsverordnung (EU) 2023/1170 der Kommission vom 15. Juni 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae CNCM I-1077 als Futtermittelzusatzstoff für Milchkühe, Mastrinder, Masttiere von Wiederkäuerarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kamele für Mastzwecke (Zulassungsinhaber: Danstar Ferment AG, vertreten durch Lallemand SAS) sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2005 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2005
Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2005 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diesen Stoff enthaltenden Vormischungen, die für Milchkühe und Mastrinder bestimmt sind und vor dem 6. Januar 2024 gemäß den vor dem 6. Juli 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang beschriebene Zubereitung enthalten, für Milchkühe und Mastrinder bestimmt sind und vor dem 6. Juli 2024 gemäß den vor dem 6. Juli 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions