Durchführungsverordnung (EU) 2023/1173 der Kommission vom 15. Juni 2023 zur Rücknahme bestimmter Futtermittelzusatzstoffe vom Markt, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1810/2005 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1453/2004, (EG) Nr. 2148/2004 und (EG) Nr. 943/2005 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Marktrücknahme
Die im Anhang aufgeführten Futtermittelzusatzstoffe werden für die im Anhang genannten Tierarten oder Tierkategorien vom Markt genommen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen für die vom Markt zu nehmenden Futtermittelzusatzstoffe
1 Vorhandene Bestände an den im Anhang aufgeführten Zusatzstoffen dürfen bis zum 6. Juli 2024 weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Aus den in Absatz 1 genannten Zusatzstoffen hergestellte Vormischungen dürfen bis zum 6. Oktober 2024 weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden.
3 Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die mit den in Absatz 1 genannten Zusatzstoffen oder den in Absatz 2 genannten Vormischungen hergestellt wurden, dürfen bis zum 6. Juli 2025 weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1810/2005
Die Verordnung (EG) Nr. 1810/2005 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 wird gestrichen; 2. Anhang III wird gestrichen.
Article 4 Aufhebungen
Die Verordnungen (EG) Nr. 1453/2004, (EG) Nr. 2148/2004 und (EG) Nr. 943/2005 werden aufgehoben.
Article 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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