Durchführungsverordnung (EU) 2023/1195 der Kommission vom 20. Juni 2023 mit Vorschriften für die Einzelheiten und das Format der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen über die Ergebnisse amtlicher Untersuchungen in Bezug auf Fälle von Kontamination mit Erzeugnissen oder Stoffen, die nicht für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassen sind
Text
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Article 1 Einzelheiten und Format der Informationen über amtliche Untersuchungen, bewährte Verfahren und weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Kontamination mit nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen
Die Mitgliedstaaten nutzen das Informationssystem für den ökologischen Landbau (OFIS) und das Muster im Anhang der vorliegenden Verordnung, um die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über die dokumentierten Ergebnisse der gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/848 durchgeführten amtlichen Untersuchungen und über alle Maßnahmen, die die zuständigen Behörden zur Erarbeitung bewährter Verfahren ergriffen haben, sowie weitere Maßnahmen, die zur Vermeidung des Vorhandenseins von Erzeugnissen und Stoffen, die nicht für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion gemäß Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung zugelassen sind, zu unterrichten.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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