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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1334 der Kommission vom 29. Juni 2023 zur Verlängerung der Zulassung von Kupferchelat des Hydroxyanalogs von Methionin als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 349/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32023R1334
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-06-29
In force since
2023-07-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung für den im Anhang genannten Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

Article 2 Aufhebung

Die Verordnung (EU) Nr. 349/2010 wird aufgehoben.

Article 3 Übergangsmaßnahmen

1 Der im Anhang genannte Zusatzstoff und die diesen Zusatzstoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 20. Januar 2024 gemäß den vor dem 20. Juli 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Misch- und Einzelfuttermittel, die den im Anhang beschriebenen Zusatzstoff enthalten und vor dem 20. Juli 2024 gemäß den vor dem 20. Juli 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

3 Misch- und Einzelfuttermittel, die den im Anhang beschriebenen Zusatzstoff enthalten und vor dem 20. Juli 2025 gemäß den vor dem 20. Juli 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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