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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2023/1433 des Rates vom 10. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

CELEX
32023R1433
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2023-07-10
In force since
2023-07-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 22a

1 Ein Mitgliedstaat, der EUNAVFOR MED IRINI gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2020/472 des Rates unterstützt, trifft die erforderlichen Maßnahmen, um im Namen von EUNAVFOR MED IRINI Rüstungsgüter oder dazugehörige Güter, einschließlich Gütern und Technologien, die unter die Gemeinsame Militärgüterliste der Union fallen, die unter Verstoß gegen das Verbot nach Artikel 5a Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 auf hoher See befördert werden und die von EUNAVFOR MED IRINI gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/472 auf hoher See beschlagnahmt wurden, zu entsorgen.

2 Die in Absatz 1 genannte Entsorgung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass diese Gegenstände vernichtet oder unbrauchbar gemacht werden oder dass ihre Verwendung, einschließlich durch Dritte, gestattet wird, unter Verhinderung ihrer anschließenden Verbringung nach Libyen oder in ein anderes Drittland, an das die Weitergabe von Rüstungsgütern oder dazugehörigen Gütern verboten ist.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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