Durchführungsverordnung (EU) 2023/1443 der Kommission vom 11. Juli 2023 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum DSM 19457 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1065/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1065/2012
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1065/2012 wird der Eintrag 1k20718 zu „Lactobacillus plantarum (DSM 19457)“ gestrichen.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese Zubereitung enthaltenden Futtermittel, die vor dem 1. August 2024 gemäß den vor dem 1. August 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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