Durchführungsverordnung (EU) 2023/1507 der Kommission vom 20. Juli 2023 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen und der Fristen für die Vorlage der Metadaten und der Qualitätsberichte für das Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ für das Bezugsjahr 2024 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Daten für das Bezugsjahr 2024 gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung.
Article 2
1 Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2024 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2024 übermittelt.
2 Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2024 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2024 übermittelt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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