Durchführungsverordnung (EU) 2023/1682 der Kommission vom 29. Juni 2023 zur Verlängerung der Zulassung von Dimethylglycin-Natriumsalz als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner (Zulassungsinhaber: Taminco BV) und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 371/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für den im Anhang genannten Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Leistungsparameter)“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 371/2011
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 371/2011 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Der im Anhang beschriebene Stoff und die diesen Stoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 24. März 2024 gemäß den vor dem 24. September 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Misch- und Einzelfuttermittel, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 24. September 2024 gemäß den vor dem 24. September 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für Masthühner bestimmt sind.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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