Durchführungsverordnung (EU) 2023/1698 der Kommission vom 6. September 2023 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Kaliumdiformiat als Futtermittelzusatzstoff für Sauen (Zulassungsinhaber: ADDCON Europe GmbH) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 104/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Erneuerung der Zulassung
Die Zulassung der Zubereitung aus Kaliumdiformiat, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der zootechnischen Parameter)“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 104/2010
Die Verordnung (EU) Nr. 104/2010 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Die im Anhang genannte Zubereitung und die diese enthaltenden Vormischungen, die vor dem 27. März 2024 gemäß den vor dem 27. September 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannte Zubereitung enthalten und vor dem 27. September 2024 gemäß den vor dem 27. September 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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