Durchführungsverordnung (EU) 2023/1704 der Kommission vom 7. September 2023 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Pediococcus pentosaceus DSM 23376 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1119/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung der im Anhang genannten Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1119/2012
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1119/2012 wird der Eintrag 1k2105 zu „Pediococcus pentosaceus DSM 23376“ gestrichen.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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