Durchführungsverordnung (EU) 2023/1711 der Kommission vom 7. September 2023 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus dem Fermentationsprodukt von Aspergillus oryzae NRRL 458 als Futtermittelzusatzstoff für Milchkühe und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 537/2007 (Zulassungsinhaber: Biozyme Incorporated) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung der Zubereitung aus dem Fermentationsprodukt von Aspergillus oryzae NRRL 458, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 537/2007
Die Verordnung (EG) Nr. 537/2007 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
1 Die im Anhang genannte Zubereitung und die diese Zubereitung enthaltenden Vormischungen, die vor dem 28. März 2024 gemäß den vor dem 28. September 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang genannte Zubereitung enthalten und vor dem 28. September 2024 gemäß den vor dem 28. September 2023 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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