Delegierte Verordnung (EU) 2023/1798 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689
„(3 Die zuständige Behörde bezieht gehaltene oder wild lebende Tiere von Arten, die für die Zwecke der betreffenden gelisteten Seuche nicht gelistet sind, in die Zieltierpopulation ein, wenn sie der Auffassung ist, dass sie ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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