Delegierte Verordnung (EU) 2023/2104 der Kommission vom 4. Juli 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2402 hinsichtlich der Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2402 wird wie folgt geändert: Die Anhänge I und II erhalten die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung; Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.
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