Durchführungsverordnung (EU) 2023/2180 der Kommission vom 16. Oktober 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/607 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf Einfuhren von aus Malaysia versandter Zitronensäure, ob als Ursprungserzeugnis Malaysias angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Neuausführerüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das folgende Unternehmen/der folgende Zollsatz/Code wird in die Tabelle der Hersteller in der VR China in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/607 aufgenommen: UnternehmenAntidumpingzollTARIC-ZusatzcodeSeven Star Lemon Technology co., Ltd31,5 %A032
Article 2
Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in der VR China, die von Seven Star Lemon Technology co., Ltd. hergestellt werden, einzustellen und den Antidumpingzollsatz nach Artikel 1 rückwirkend ab dem 30. Januar 2023 zu erheben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions