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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2449 der Kommission vom 6. November 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Vorlagen für Monitoringkonzepte, Emissionsberichte, anteilige Emissionsberichte, Konformitätsbescheinigungen und Berichte auf Unternehmensebene sowie zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 der Kommission

CELEX
32023R2449
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-11-06
In force since
2023-11-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Elektronische Vorlage für das Monitoringkonzept

1 Zur Übermittlung des Monitoringkonzepts gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/757 verwenden die Schifffahrtsunternehmen die in dem von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs betriebenen automatisierten EU-Informationssystem THETIS MRV (im Folgenden „THETIS MRV“) verfügbare elektronische Vorlage.

2 Die elektronische Vorlage für das Monitoringkonzept gemäß Absatz 1 muss die in Anhang I vorgesehenen Angaben enthalten.

Article 2 Elektronische Vorlage für den Emissionsbericht und anteiligen Emissionsbericht

1 Für die Zwecke der Übermittlung des Berichts gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/757 (im Folgenden „Emissionsbericht“) und des Berichts gemäß Artikel 11 Absatz 2 der genannten Verordnung (im Folgenden „anteiliger Emissionsbericht“) verwenden die Schifffahrtsunternehmen die in THETIS MRV verfügbare elektronische Vorlage.

2 Die elektronische Vorlage für den Emissionsbericht und den anteiligen Emissionsbericht muss die in Anhang II vorgesehenen Angaben enthalten.

Article 3 Elektronische Vorlage für die Konformitätsbescheinigung

1 Zur Übermittlung der für die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/757 erforderlichen Daten verwendet die Prüfstelle die in THETIS MRV verfügbare elektronische Vorlage.

2 Die elektronische Vorlage für die Konformitätsbescheinigung gemäß Absatz 1 muss die in Anhang III vorgesehenen Angaben enthalten.

Article 4 Elektronische Vorlage für den Bericht auf Unternehmensebene

1 Für die Zwecke der Übermittlung der aggregierten Emissionsdaten auf Unternehmensebene gemäß Artikel 11a Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/757 (im Folgenden „Bericht auf Unternehmensebene“) verwenden die Schifffahrtsunternehmen die in THETIS MRV verfügbare elektronische Vorlage.

2 Die elektronische Vorlage für den Bericht auf Unternehmensebene muss die in Anhang IV vorgesehenen Angaben enthalten.

Article 5 Aufhebung

1 Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 aufgehoben.

2 Verweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.

Article 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.

Relations

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