Delegierte Verordnung (EU) 2023/2464 der Kommission vom 17. August 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
Text
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Article 1
Anhang VII Teil VI Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Die Kennzeichnung von Eiern gemäß Nummer 1 erfolgt in der Produktionsstätte.“ 2. Folgende Nummer 2a wird eingefügt: „2a. Auf der Grundlage objektiver Kriterien können die Mitgliedstaaten Eier von der Anforderung gemäß Nummer 2 ausnehmen, sofern die Kennzeichnung in der ersten Packstelle erfolgt, an die die Eier geliefert werden.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 8. November 2024.
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