Delegierte Verordnung (EU) 2023/2510 der Kommission vom 15. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
Text
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Article 1
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert: 1. Unter Buchstabe a wird „431000 EUR“ ersetzt durch „443000 EUR“; 2. unter Buchstabe b wird „5382000 EUR“ ersetzt durch „5538000 EUR“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024.
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