Delegierte Verordnung (EU) 2023/2590 der Kommission vom 13. Juli 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von bestimmten Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer hochentwickelten Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers sowie zur Änderung der genannten Verordnung
Text
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Article 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Article 2 Technische Anforderungen für das hochentwickelte Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
Die technischen Anforderungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der hochentwickelten Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers sind in Anhang I Teil 1 festgelegt.
Article 3 Spezifische Prüfverfahren für die Validierung von hochentwickelten Warnsystemen bei nachlassender Konzentration des Fahrers
Die spezifischen Prüfverfahren für die Validierung von hochentwickelten Warnsystemen bei nachlassender Konzentration des Fahrers durch die technischen Dienste sind in Anhang I Teil 2 festgelegt.
Article 4 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144
Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2144 wird gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.
Article 5 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 7. Juli 2024. Jedoch dürfen nationale Behörden ab dem 1. Januar 2024 weder die Erteilung einer EU-Typgenehmigung für einen neuen Fahrzeugtyp noch die Erweiterung der Genehmigung für einen bestehenden Fahrzeugtyp versagen, wenn ein Hersteller dies beantragt, sofern das betreffende Fahrzeug der vorliegenden Verordnung entspricht.
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