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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2644 der Kommission vom 28. November 2023 zur Zulassung von durch Weizmannia coagulans DSM 32789 gewonnener Milchsäure als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten außer alle Wassertiere und Wiederkäuer mit noch nicht voll entwickeltem Pansen

CELEX
32023R2644
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-11-28
In force since
2023-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Konservierungsmittel“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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